Für Mieter

Häufige Fragen unserer Mieter

Hier finden Sie Antworten zu Meldungen, Nebenkostenabrechnung, Reparaturen, Übergabe und Kaution. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von zwei Werktagen.

Anliegen melden

Wie melde ich einen Schaden oder eine Störung?

Am besten über das Kontaktformular (Anliegen „Ich bin Mieter“) oder per E-Mail. Nennen Sie bitte Objekt, Wohnung und eine kurze Beschreibung. Fotos helfen uns sehr – hängen Sie sie einfach an eine E-Mail an.

Wir dokumentieren jede Meldung und melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit dem weiteren Vorgehen.

Wann sind Sie erreichbar – und gibt es eine Notfallnummer?

Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr. Eine Notfallnummer bieten wir bewusst nicht an – dafür beantworten wir jede Anfrage verlässlich innerhalb von zwei Werktagen. Was Sie in einem echten Notfall tun, steht im nächsten Abschnitt.

Im Notfall

Was tue ich bei Gasgeruch, Feuer oder Gefahr für Personen?

Bei Gefahr für Leib und Leben immer sofort den Notruf 112 wählen.

Bei Gasgeruch: keine Lichtschalter, Klingeln oder elektrischen Geräte betätigen, kein offenes Feuer, Fenster öffnen, Nachbarn warnen, das Haus verlassen und von draußen die 112 oder den Entstörungsdienst des Gasversorgers anrufen. Danach informieren Sie uns bitte per E-Mail.

Was tue ich bei einem Wasserrohrbruch?

Schließen Sie das Absperrventil der Wohnung oder den Hauptwasserhahn im Keller, schalten Sie betroffene Elektrogeräte aus und begrenzen Sie den Schaden, so gut es gefahrlos geht. Tritt Wasser in andere Wohnungen, sagen Sie den Nachbarn Bescheid. Melden Sie den Schaden anschließend mit Fotos per E-Mail oder Formular.

Was tue ich bei einem Stromausfall?

Prüfen Sie zuerst den Sicherungskasten der Wohnung und schalten Sie ausgelöste Sicherungen wieder ein. Löst sie sofort erneut aus, das zuletzt eingeschaltete Gerät vom Netz nehmen. Sind auch Nachbarn oder die Straße betroffen, liegt die Störung meist beim Netzbetreiber. Bleibt der Strom nur in Ihrer Wohnung weg, melden Sie sich bitte bei uns.

Nebenkosten

Wann und wie erhalte ich die Nebenkostenabrechnung?

Einmal im Jahr per E-Mail als PDF, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Abrechnung listet alle Kostenarten, den Verteilerschlüssel und Ihre Vorauszahlungen einzeln auf.

Kann ich die Belege einsehen?

Ja. Schreiben Sie uns kurz, dann stellen wir Ihnen die Belege zur Abrechnung zur Verfügung. Einwände gegen eine Abrechnung können Sie bis zwölf Monate nach Erhalt erheben.

Warum ändert sich meine monatliche Vorauszahlung?

Nach einer Abrechnung kann die Vorauszahlung an die tatsächlichen Kosten angepasst werden – nach oben wie nach unten (§ 560 Abs. 4 BGB). So vermeiden wir hohe Nachzahlungen im nächsten Jahr. Die Anpassung teilen wir Ihnen zusammen mit der Abrechnung mit.

Reparaturen

Wer bezahlt kleinere Reparaturen?

Ob und bis zu welchem Betrag Sie kleinere Reparaturen selbst tragen, regelt Ihr Mietvertrag – das ist nicht bei jedem Vertrag gleich. Im Zweifel fragen Sie uns einfach.

Darf ich selbst einen Handwerker beauftragen?

Bitte melden Sie jeden Schaden zuerst uns. Wir beauftragen einen Fachbetrieb und stimmen den Termin mit Ihnen ab. Bei akuter Gefahr gelten die Hinweise aus dem Abschnitt „Im Notfall“.

Einzug und Auszug

Wie läuft die Wohnungsübergabe ab?

Den Übergabetermin vereinbaren wir mindestens zwei Wochen im Voraus. Bei Ein- und Auszug erstellen wir gemeinsam ein schriftliches Protokoll mit dem Zustand der Räume, den Zählerständen, den übergebenen Schlüsseln und Fotos. Beide Seiten unterschreiben, Sie erhalten eine Kopie.

Ich brauche eine Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung.

Die Wohnungsgeberbestätigung für das Bürgeramt stellen wir Ihnen zum Einzug aus (§ 19 Bundesmeldegesetz). Die Anmeldung selbst muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Kaution

Wo liegt meine Kaution?

Getrennt von unserem Vermögen auf einem Kautionskonto, wie es § 551 BGB vorschreibt. Die Kaution beträgt höchstens drei Monatskaltmieten und kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.

Wann bekomme ich die Kaution nach dem Auszug zurück?

Nach Ihrem Auszug zahlen wir die Kaution samt Zinsen zurück, sobald die Übergabe abgeschlossen ist und wir mögliche offene Forderungen geprüft haben. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, können wir einen angemessenen Teil bis zu deren Erstellung einbehalten – den Rest erhalten Sie vorher.